Peter Wiegel

XAyax font

By Peter Wiegel
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And again, two new fonts, this time in the Art Nouveau style. In the packets contains both the standard font and the outline option - both with 286 glyphs for Latin and Cyrillic ...
As you can see, just have something romantic Art Nouveau motifs. Just when you considered old movies round Art Nouveau motifs from the environment of the time oh so heal film world, the silent film era greets. A picture is worth a thousand words.

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Lizenzvertrag

DAS URHEBERRECHTLICH GESCH�TZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (�CCPL� ODER �LIZENZVERTRAG�) ZUR VERF�GUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHL�GIGE GESETZE GESCH�TZT.

DURCH DIE AUS�BUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEW�HRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKL�REN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER R�UMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKL�REN.

1. Definitionen

1. Unter einer �Bearbeitung� wird eine �bersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre pers�nliche geistige Sch�pfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
2. Unter den �Lizenzelementen� werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgew�hlt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden: �Namensnennung�, �Nicht-kommerziell�, �Weitergabe unter gleichen Bedingungen�.
3. Unter dem �Lizenzgeber� wird die nat�rliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
4. Unter einem �Sammelwerk� wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabh�ngigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine pers�nliche geistige Sch�pfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zug�nglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
5. Mit �SIE� und �Ihnen� ist die nat�rliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gew�hrten Nutzungsrechte aus�bt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdr�ckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gew�hrten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszu�ben.
6. Unter dem �Schutzgegenstand�wird das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden
7. Unter dem �Urheber� wird die nat�rliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
8. Unter einem �verwandten Schutzrecht� wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem Tontr�ger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines aus�benden K�nstlers.
9. Unter dem �Werk� wird eine pers�nliche geistige Sch�pfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz l�sst s�mtliche Befugnisse unber�hrt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts, aus dem Ersch�pfungsgrundsatz oder anderen Beschr�nkungen der Ausschlie�lichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.

3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages r�umt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgeb�hrenfreies, r�umlich und zeitlich (f�r die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschr�nktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:

1. den Schutzgegenstand in k�rperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielf�ltigen, zu verbreiten und auszustellen;
2. den Schutzgegenstand in unk�rperlicher Form �ffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuf�hren und vorzuf�hren, �ffentlich zug�nglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tontr�ger wiederzugeben sowie Funksendungen und �ffentliche Zug�nglichmachungen wiederzugeben;
3. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tontr�ger aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
4. den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu ver�ffentlichen und in dem in a. bis c. genannten Umfang zu verwerten;

Die genannten Nutzungsrechte k�nnen f�r alle bekannten Nutzungsarten ausge�bt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Ver�nderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte f�r alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.

4. Beschr�nkungen. Die Einr�umung der Nutzungsrechte gem�� Ziffer 3 erfolgt ausdr�cklich nur unter den folgenden Bedingungen:

1. Sie d�rfen den Schutzgegenstand ausschlie�lich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben, und Sie m�ssen stets eine Kopie oder die vollst�ndige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beif�gen, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben. Sie d�rfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gew�hrten Rechte �ndern oder beschr�nken. Sie d�rfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie m�ssen alle Hinweise unver�ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie d�rfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzma�nahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschr�nkungen gelten auch f�r den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, m�ssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, m�ssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
2. Sie d�rfen eine Bearbeitung ausschlie�lich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer sp�teren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enth�lt (z.B. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Japan), vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben. Sie m�ssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beif�gen, wenn Sie die Bearbeitung vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben. Sie d�rfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gew�hrten Rechte �ndern oder beschr�nken, und Sie m�ssen alle Hinweise unver�ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie d�rfen eine Bearbeitung nicht mit technischen Schutzma�nahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschr�nkungen gelten auch f�r eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird.
3. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben, m�ssen Sie alle Urhebervermerke f�r den Schutzgegenstand unver�ndert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch f�r den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vern�nftigerweise durchf�hrbaren Umfang - f�r die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuf�hren, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. �Franz�sische �bersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)� oder �Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)�). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auff�lliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.
4. Obwohl die gem�ss Ziffer 3 gew�hrten Nutzungsrechte in umfassender Weise
ausge�bt werden d�rfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
den Pers�nlichkeitsrechten der Urheber und aus�benden K�nstler, deren berechtigte geistige und pers�nliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gef�hrdet werden d�rfen, dass ein Schutzgegenstand �ber das gesetzlich zul�ssige Ma� hinaus beeintr�chtigt wird.

5. Gew�hrleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gew�hrleistung f�r die erteilten Rechte, au�er f�r den Fall, dass M�ngel arglistig verschwiegen wurden. F�r M�ngel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verk�rperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gew�hrleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verf�gung stellt, mit Ihnen au�erhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Haftung. �ber die in Ziffer 5 genannte Gew�hrleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur f�r Vorsatz und grobe Fahrl�ssigkeit.

7. Vertragsende

1. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn einger�umten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. F�r nat�rliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese nat�rlichen oder juristischen Personen erf�llen s�mtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
2. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (f�r die Dauer des Schutzrechts). Dennoch beh�lt sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.

8. Schlussbestimmungen

1. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz f�r den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz einger�umt hat.
2. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz f�r den urspr�nglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz einger�umt hat.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der �brigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht ber�hrt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am n�chsten kommt.
4. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind
5. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollst�ndige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren erg�nzenden Vereinbarungen oder m�ndlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zus�tzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen k�nnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine �bereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abge�ndert werden.
6. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Danke, dass Sie einen meiner Fonts heruntergeladen haben...
Mit diesem Text m�chte ich ihnen die Verwendung des Zeichensatzes erleichtern, dazu versuche ich, Ihre Fragen zu beantworten.

1. Wie installiere ich einen neuen Font in Word, Photoshop, CorelDRAW usw.?

Gar nicht! Fonts werden vom Betriebssystem verwaltet und stehen so jeder Anwendung zur Verf�gung, Fr�her war das mal anders, da gab es tats�chlich Programme, die ihre eigenen Fonts mitbrachten und dann tats�chlich in den Programmeinstellungen installierten, das ist aber schon sehr lange her...

2. Gut, aber wie installiere ich dann einen Font in Windows?

Wie immer f�hren verschiedene Wege nach Rom. Bei der Font-Installation ist das nicht anders.

a) �ffnen sie die Systemsteuerung und hier Schriftarten. Es �ffnet sich das Schriftarten-Verzeichnis. Hier haben sie wieder mehrere M�glichkeiten: 1. �ber das Men�: Datei - Neue Schriftart hinzuf�gen. Es �ffnet sich ein Dialog, indem man den Speicherort der neuen Font-Datei aufsucht, ist diese Gefunden, markiert man die Schriftart, die man zu installieren w�nscht - OK - und die Schriftart wird installiert. 2. diese Option erreicht man auch �ber einen Rechtsklick im Fonts-Fenster. 3. In das Font-Fenster legt man einfach die Font-Datei per Drag and Drop ab. Auch jetzt wird der (oder die) neue Zeichensatz installiert und steht allen Anwendungen sofort zur Verf�gung. Programme muss man jedoch neu starten.

b) �ffnen sie den Windows-Explorer (Arbeitsplatz bzw. Computer, Eigene Dateien - und wenn sie m�chten, sogar der Internet-Explorer) Wechseln sie hier nach c:\windows\fonts (wenn Windows auf Laufwerk C installiert ist und das Windows-Verzeichnis auch Windows hei�t, was aber in 99% aller Computer so sein sollte, wenn das nicht so ist, wissen Sie bestimmt besser als ich, wie das Verzeichnis bei ihnen hei�t). Am einfachsten tippen sie diesen Pfad einfach in die Adresszeile ein und dr�cken die Enter-Taste. Alternativ klicken sie auf Ordner und navigieren sich durch den Verzeichnisbaum. Ist man in dem Font-Verzeichnis angekommen, geht es weiter, wie unter a) genannt.

c) Wer irgendwann auf Windows7 umsteigt hat es noch einfacher: Einfach einen Doppelklick auf die Font-Datei machen, es �ffnet sich die Font-Ansicht, die den Zeichensatz mit einem Vorschautext vorstellt. Hier klickt man jetzt auf den Button "Installieren" - das war's schon...

3. Ihre Font enthalten einige Sonderzeichen, wie komme ich da ran?

Daf�r gibt es in Windows ein praktisches Zubeh�r, das sich jedoch nicht immer im Zubeh�r-Startmen� befindet und so ein ziemlich unbekanntes Schattendasein fristet: Die Zeichentabelle charmap.exe. Wenn sie sich nicht im Startmen� unter Programme - Zubeh�r auffinden l�sst, dann Start - Ausf�hren und da charmap.exe eintippen. Dieses Programm zeigt alle Zeichen in jedem installierten Font an und damit l�sst sich das Zeichen Kopieren und im Programm einf�gen. Unten rechts auf dem Fenster wird auch der jeweilige Tastencode angezeigt Alt+0240 besagt hier z.B. das man die Alt-Taste festh�lt und dann die Ziffern (4-Stellig!) 0240 eintippt. wenn man die Alt-Taste losl�sst, erscheint das Sonderzeichen im Text.

4. Ihre Fonts haben Zeichens�tze f�r andere Sprachen, z.B. kyrillisch oder griechisch, wie schreibe ich damit?

Nun, f�r kurze Texte reicht auch hier die Zeichentabelle, f�r l�ngere Texte ist das jedoch eher l�stig...
Hier geht man wieder in die Systemsteuerung und hier die Regions- und Sprachoptionen. Gehen sie hier auf Sprachen - dort auf Details und f�gen da die Spracheinstellungen f�r die Sprache hinzu, die sie schreiben m�chten. Jetzt bekommen Sie ein neues Icon in die Taskleiste, mit der sie zwischen den verschiedenen Tastaturbelegungen wechseln k�nnen. F�r gelegentliche fremdsprachige Texte gibt es unter Programme - Zubeh�r - Eingabehilfen die Bildschirmtastatur, die dann entweder mit der Maus benutzt werden kann, oder ganz einfach nur die Belegung der Tasten anzeigt. F�r mehr Text klebt man sich jedoch besser Etiketten auf die Tasten oder besorgt sich eine Tastatur mit entsprechenden Tastenkappen.

5. Ich finde ihre Arbeit toll, und m�chte Ihnen eine Anerkennung zukommen lassen...

Prima, dar�ber freue ich mich! Zum einen f�nde ich es Toll, ein Muster ihrer Werke mit der Schrift zu sehen, also wie sich die Schrift in der Praxis macht. Zum anderen freue ich mich auch �ber jeden Kommentar, auch wenn Sie einen Fehler im Font entdecken. die korrigierte Fassung bekommen Sie dann als erster! Aber es ist eben auch eine m�hselige Sache, hunderte von Glyphen zu zeichnen,diese in einem Font zu vereinen und diverse Einstellungen zu t�tigen, damit man �berhaupt damit schreiben kann. Zudem sind Font-Editoren auch nicht gerade billige Software, daher freue ich mich nat�rlich �ber jede freiwillige Zuwendung. Am leichtesten geht das mit PayPal: einfach an [email protected] senden... Mehr auf meiner Website: www.peter-wiegel.de

6. Ich m�chte den Font professionell nutzen, also f�r einen Flyer, ein Plakat, ein Verpackungslayout usw. Darf ich das, was kostet das?

Sie d�rfen! Zus�tzliche Kosten gibt es auch nicht, es sei denn, es dr�ngt sie...

7. Mir fehlen im Font einige spezielle Buchstaben oder Sonderzeichen. Ich habe inen Font-Editor, wie Fontographer oder Fontlab-Studio. Darf ich die Datei �ndern?

Ja auch das ist ihnen erlaubt, nur erwarte ich eben, das sie den ge�nderten Font jetzt nicht als ihr Werk in Umlauf bringen.

8. Ich m�chte ihren Font weiter verbreiten und ihn auf einer Webseite eintragen oder einer Fontsammlung auf CD hinzuf�gen. Darf ich das, darf ich diese Sammlung auch verkaufen?

Ja, d�rfen sie, nur erwarte ich eine Mitteilung, wo meine Schrift jetzt zu haben ist...



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