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Lizenzvertrag
DAS URHEBERRECHTLICH GESCH�TZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (�CCPL� ODER �LIZENZVERTRAG�) ZUR VERF�GUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHL�GIGE GESETZE GESCH�TZT.
DURCH DIE AUS�BUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEW�HRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKL�REN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER R�UMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKL�REN.
1. Definitionen
1. Unter einer �Bearbeitung� wird eine �bersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre pers�nliche geistige Sch�pfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
2. Unter den �Lizenzelementen� werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgew�hlt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden: �Namensnennung�, �Nicht-kommerziell�, �Weitergabe unter gleichen Bedingungen�.
3. Unter dem �Lizenzgeber� wird die nat�rliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
4. Unter einem �Sammelwerk� wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabh�ngigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine pers�nliche geistige Sch�pfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zug�nglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
5. Mit �SIE� und �Ihnen� ist die nat�rliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gew�hrten Nutzungsrechte aus�bt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdr�ckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gew�hrten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszu�ben.
6. Unter dem �Schutzgegenstand�wird das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden
7. Unter dem �Urheber� wird die nat�rliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
8. Unter einem �verwandten Schutzrecht� wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem Tontr�ger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines aus�benden K�nstlers.
9. Unter dem �Werk� wird eine pers�nliche geistige Sch�pfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz l�sst s�mtliche Befugnisse unber�hrt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem Ersch�pfungsgrundsatz oder anderen Beschr�nkungen der Ausschlie�lichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages r�umt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgeb�hrenfreies, r�umlich und zeitlich (f�r die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschr�nktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
1. den Schutzgegenstand in k�rperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielf�ltigen, zu verbreiten und auszustellen;
2. den Schutzgegenstand in unk�rperlicher Form �ffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuf�hren und vorzuf�hren, �ffentlich zug�nglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tontr�ger wiederzugeben sowie Funksendungen und �ffentliche Zug�nglichmachungen wiederzugeben;
3. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tontr�ger aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
4. den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu ver�ffentlichen und in dem in a. bis c. genannten Umfang zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte k�nnen f�r alle bekannten Nutzungsarten ausge�bt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Ver�nderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte f�r alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
4. Beschr�nkungen. Die Einr�umung der Nutzungsrechte gem�� Ziffer 3 erfolgt ausdr�cklich nur unter den folgenden Bedingungen:
1. Sie d�rfen den Schutzgegenstand ausschlie�lich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben, und Sie m�ssen stets eine Kopie oder die vollst�ndige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beif�gen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben. Sie d�rfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gew�hrten Rechte �ndern oder beschr�nken. Sie d�rfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie m�ssen alle Hinweise unver�ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie d�rfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzma�nahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschr�nkungen gelten auch f�r den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, m�ssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, m�ssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
2. Sie d�rfen eine Bearbeitung ausschlie�lich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer sp�teren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enth�lt (z.B. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Japan), vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben. Sie m�ssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beif�gen, wenn Sie die Bearbeitung vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben. Sie d�rfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gew�hrten Rechte �ndern oder beschr�nken, und Sie m�ssen alle Hinweise unver�ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie d�rfen eine Bearbeitung nicht mit technischen Schutzma�nahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschr�nkungen gelten auch f�r eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird.
3. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben, m�ssen Sie alle Urhebervermerke f�r den Schutzgegenstand unver�ndert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch f�r den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vern�nftigerweise durchf�hrbaren Umfang - f�r die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuf�hren, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. �Franz�sische �bersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)� oder �Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)�). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auff�lliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.
4. Obwohl die gem�ss Ziffer 3 gew�hrten Nutzungsrechte in umfassender Weise
ausge�bt werden d�rfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
den Pers�nlichkeitsrechten der Urheber und aus�benden K�nstler, deren berechtigte geistige und pers�nliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gef�hrdet werden d�rfen, dass ein Schutzgegenstand �ber das gesetzlich zul�ssige Ma� hinaus beeintr�chtigt wird.
5. Gew�hrleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gew�hrleistung f�r die erteilten Rechte, au�er f�r den Fall, dass M�ngel arglistig verschwiegen wurden. F�r M�ngel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verk�rperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gew�hrleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verf�gung stellt, mit Ihnen au�erhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung. �ber die in Ziffer 5 genannte Gew�hrleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur f�r Vorsatz und grobe Fahrl�ssigkeit.
7. Vertragsende
1. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn einger�umten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. F�r nat�rliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese nat�rlichen oder juristischen Personen erf�llen s�mtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
2. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (f�r die Dauer des Schutzrechts). Dennoch beh�lt sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
1. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz f�r den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz einger�umt hat.
2. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielf�ltigen, verbreiten oder �ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz f�r den urspr�nglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz einger�umt hat.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der �brigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht ber�hrt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am n�chsten kommt.
4. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind
5. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollst�ndige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren erg�nzenden Vereinbarungen oder m�ndlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zus�tzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen k�nnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine �bereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abge�ndert werden.
6. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Vor einigen Jahren habe ich schon einmal eine Frakturschrift f�r den PC entworfen (oder besser gesagt nach alten Vorlagen nachempfunden).
Diese Schrift geistert unter dem Namen "Schwaben Alt" durch unz�hlige Font-Seiten auf dem Internet und hat Einzug in viele Schriftensammlungen gefunden. Schon damals suchte ich nach Schriften, die an die speziellen Regeln des Fraktursatzes angepasst waren. Fand jedoch zumeist nur "Pseudo-Fraktur-Schriften" ohne die Frakturspezifischen "Spezialbuchstaben" und Ligaturen, die zugegebenerweise angels�chsischen Lesern das Leben schwer machen, wenn man die Regeln erst einmal erlernt hat, jedoch das Lesen erheblich erleichtern.
Schaben Alt (nach "Alte Schwabacher") war jedoch haupts�chlich eine sog. Auszeichnungsschrift - also nichts zum Text schreiben. So suchte ich also weiter nach den Brotschriften der Buchdruckkunst um 1900. Leider fand ich hier entweder nur kommerzielle L�sungen, die zus�tzlich auch spezielle Programme erfordern, die die Verwendung von Ligaturen z.B. managen - das war mir zu kostspielig.
So nahm ich mir einige 100 Jahre alte B�cher - Fotografierte einige Seiten mit der Makro-Funktion einer Digitalkamera ab (Der Scanner l�st die kleine Schrift nicht gen�gend auf) und erzeugte daraus die Schrift "Leipzig Fraktur"
Der Name "Leipzig Fraktur" war eigentlich ein Selbstg�nger, da fast alle Deutschen B�cher dieser Zeit in Leipzig gedruckt wurden und diese Schrift eben auf dem Letternmaterial Leipziger Druckereien basiert. Wer mir den Original-Namen dieser Schrift nennen kann - ich lerne gern hinzu!
Der Font "Leipzig Fraktur" weist einige Besonderheiten auf, welche f�r den Regelgerechten Fraktursatz erforderlich sind:
Es fiel mir auf, da� in den alten B�chern niemals Fremdworte, f�r deren Satz Buchsteben wie �, �, �, �, �, � erforderlich sind in Fraktur gesetzt wurden. Also entschlu� ich mich, diese Buchstaben durch die Ligaturen (Zusammenschmelzungen von 2 Buchstaben zu einer Letter) zu ersetzen. Den kleinen Buchstaben s ersetzte ich durch seine lange Form, welche innerhalb des Wortes verwendet wird. F�r das sog. runde s (welches dem kleinen s in Grotesk oder Antiqua-Schriften �hnelt) verwendete ich das $-Zeichen (Ebenso erstellte ich auch kein Fraktur-Euro-Zeichen, da auch dies keinen Sinn macht und man auch hier besser dieses Zeichen aus einer anderen (vorn�hmlich Antiqua-)Schrift einf�gen sollte, so man �berhaupt Preislisten in Fraktur erstellen will. :-)
F�r heutige Leser vielleicht etwas schwer zu erkennen, daf�r aber im Gegensatz zu anderen "Fraktur"-Schriften eben authentisch ist das kleine k, welches ich in dieser Schrift verwendete.
Ein etwas merkw�rdiger "Buchstabe" der aus dem Heutigen gebrauch verschwunden ist, habe ich an stelle des Doppelkreuzes eingef�gt:
Die Abk�rzung f�r "et cetera" - also das Fraktur-�quivalent f�r usw.
Hier die komplette "Ersetzungs-Tabelle"
$ = rund-s (fur Wortende oder bei zusammengesetzten Worten am Ende eines Teilworts: z.B. Hausflur: Haus mit rund-s und Flur mit fl-Ligatur
\ = langer gerader Gedankenstrich, da der Bindestrich in Fraktur ein schr�ggestelltes Gleichheitszeichen ist.
# = et-cetera-Zeichen
� = ch-Ligatur - auch f�r sch
� = ck-Ligatur
� = fi-Ligatur
� = ff-Ligatur - macht Worte wie Sauerstoffflasche in Fraktur leichter lesbar! S a u e r st o ff fl a s ch e in diesem Wort werden 4 Ligaturen verwendet.
� = fl - Ligator - das fl von der Flasche
� = ft-Ligatur - z.B. in Luft - aber nicht in auftauen
� = ss-Ligatur - Ja "ss" nicht "sz" !!! - und zwar lang-s-rund-s - also vergesst die "Linksschreibreform" bei Worten wie Nassschleifmaschine...
� = st-Ligatur - z.B. in Austernpilz, nicht jedoch in Haust�r.
� = tz-Ligatur - z.B. in Satzbau, nicht jedoch in Notzaun. (Wurde merkw�rdigerweise allerdings auch in Worten verwandt, die eigendlich mit ts geschrieben werden)
Die beiden Schriftschnitte sind Freeware - jedoch freue ich mich �ber jede Nachricht, wie diese Schrift ankommt und verwendet wird.
Die Fonts d�rfen zusammen mit dieser Textdatei beliebig verwendet und weitergegeben werden. Modifikationen an diesen Dateien sind ohne meine Einwilligung nicht gestattet. Gegen das Einstellen in Download-Sites habe ich ebenfalls nichts, solange f�r diese Schriften keine Geb�hr au�er einer eventuellen allgemeinen Zugangsgeb�hr erhoben wird.
Bei Verwendung der Schriften f�r ein kommerzielles Softwareprodukt incl. einer Schriftensammlung auf Datentr�ger (Disk, CD, DVD etc.) erwarte ich ebenfalls schriftliche Benachrichtigung.
P. Wiegel
[email protected]
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ACHTUNG, die 2 Schnitte mit "LF" im Namen sind f�r die Verwendung mit dem Programm LigaFraktur gedacht. Sie enthalten einige Glyphen nicht, daf�r mehr Ligaturen. auch steht hier das runde s an der bei anderen Fonts �blichen Stelle.
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